Themen der Blitzlicht Ausgabe des Monats Oktober sind unter anderem:
– Steuervergünstigung für ein Familienheim setzt zivilrechtliches Eigentum des Erblassers voraus
– Zuschätzungen für frühere Jahre bei einem Imbissbetrieb
– Abgrenzung der Anzeige- und Berichtigungspflicht von einer Selbstanzeige
– Makler darf kein Geld für Wohnungsbesichtigung nehmen
– Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei verbilligter Überlassung
– Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Unwetteropfer
Download: Blitzlicht_10-2016
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